Es liegt doch in der Praxis eigentlich (fast) immer am Hersteller und nicht am Händler, wenn das Auto nicht rechtzeitig geliefert wird. Gibt's denn überhaupt eine Konstellation, wo ein Anspruch besteht?
Nein gibt es nicht, wenn der Hersteller schuld ist dann Pech gehabt.
Man hat ja immer einen Vertrag mit dem Autohaus und nicht mit dem Hersteller.
Das einzige Recht das man hat ist Rücktritt vom Vertrag.
6 Wochen nach Verstreichen des Liefertermins den Händler in Verzug setzen und dann hat er weitere 2 Wochen Zeit zu liefern.
Danach kann man vom Vertrag zurücktreten.
Aber wer will das schon🤣