...Die Wallbox muss dem Netzbetreiber auch gemeldet werden und entsprechend $14a EnWG steuerbar sein. Du als Betreiber der Wallbox musst dafür sorgen, dass Dein Netzbetreiber das auch einrichten kann. Deshalb muss die Wallbox auch von einem zertifizierten Elektriker angeschlossen und angemeldet! werden. Im Zählerschrank darf man nicht selber montieren!
dies kann man auch anders lesen:
laut $14a EnWG muss die Wallbox angemeldet werden wenn der VNB dazu einen reduzierten Netztarif anbietet. Mit ANmeldung usw.
Bis dahin logisch!
Umgekehrt kann man's so lesen, dass die Wallbox nicht angemeldet werden muss, wenn man auf den günstigeren Tarif (und einschlägigen Vertrag) verzichtet
und alles über den Basiszähler abrechnet.
warum aber auf "günstigeren" Tarif verzichten?
Wenn der Wallbox-Anschluss an einen zusätzlichen Zähler (parallel zum Basiszähler) angeklemmt wird muss dies durch einen (beim VNB) zertifizierten
E-Installateur gemacht werden, weil man VOR den versiegelten alten Zähler geht. Der zusätzliche Zähler kostet natürlich auch zusätzliche Gebühr
plus die Kosten des Installateurs.
Müsste man gegenrechnen.
Eine einschlägig qualifizierte E-Fachkraft darf durchaus im Zählerschrank Montagearbeiten vollziehen, aber eben nicht (von VNB aus gesehen) vor dem
Ursprungszähler -> Prävention vor StromDiebstahl.